Die neun Schlösser von San Marino entsprechen den alten italienischen Städten, aber haben eingeschränktere Befugnisse und Zuständigkeiten, da ihr Territorium durch die Republik verwaltet wird. San Marino, Borgo Maggiore, Serravalle, Domagnano, Fiorentino, Acquaviva, Faetano, Montegiardino, Chiesanuova sind die neun Schlösser, die mit den alten Pfarreien in der Region zusammenfallen. Ursprünglich bezeichnete der Begriff „Schloss“ nicht eine echte Festung, sondern die vier designierten Malatesta Schlösser – Fiorentino, Montegiardino, Faetano und Serravalle – welche im Jahre 1463 mit der Unterstützung des Papstes und der Herzöge von Urbino Teil von San Marino wurden. Diese Gebiete unterlagen dem Recht der Republik und wurden von einem gewählten Anführer des Großen und Allgemeinen Rates regiert. Später wurde der Begriff auch auf andere Orte der Republik San Marino ausgedehnt. Schon jetzt hat jede Stadt ihren eigenen Schloss-Anführer, vergleichbar mit einem Bürgermeister, mit einer Regierungsperiode von 2 Jahren und einem Rat der Burg im Amt für 5 Jahre. Beide Institutionen werden durch lokale Wahlen gewählt.

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